Die Beschaffung von Mitteln kann beispielsweise durch folgende Kreditarten erfolgen:
- kfr. Kontokorrentkredit
- mittel-/ langfristiger Abstattungskredit (Investitionskredit, Akquisitionskredit)
Kontokorrentkredit
Das Wort Kontokorrent kommt aus dem Italienischen und bedeutet so viel wie »laufende Rechnung«. Wenn eine Bank ihren Kunden am Girokonto einen Kredit bis zu einer bestimmten Höhe (Kreditlinie) einräumt, entsteht durch ein wechselseitiges Schuld- und Guthabenverhältnis ein Kontokorrent. Der Kontokorrentkredit wird durch die laufenden Umsätze in ständig wechselnder Höhe in Anspruch genommen und gilt in der Regel »bis auf weiteres« (b. a. w.). Der Kontokorrentkredit dient zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, insbesondere der Finanzierung von Spitzenbelastungen, wie z. B. Finanzamts- oder auch Lohnzahlungen.
Abstattungskredit
Hinter Investitions- oder Akquisitionsfinanzierung steht das Instrument eines Abstattungskredites. In der Investitionsfinanzierung finanzieren Sie Ihre Maschinen/ Anlagen/ Immobilien, während Sie in der Akquisitionsfinanzierung (auch M&A Finanzierung) die Fusion zweier Unternehmen finanzieren (Merger) oder einzelne Unternehmenssparten bzw. Unternehmen aufgekauft werden (Akquisition). Dabei können sehr flexibel und individuell Betrag, Zinssatz, Zinszahlungsintervall, Tilgungsdauer, tilgungsfreie Zeiträume, Restschuld, Pauschalraten und vieles mehr vereinbart werden.