Beim Thema „Preis“ zeichnen sich Banken seit jeher durch vornehme Zurückhaltung aus. Das zeigt sich einerseits in einer sehr intransparenten Konditionengestaltung und anderseits am verwirrenden „Wording“. Nicht selten arbeiten wir mit Unternehmen, die keine vollständige Übersicht über ihre weltweiten Bankkonditionen haben.
Ein Zitat von Prof. Süchting, der als Spezialist im Bankbereich gilt und langjähriger Leiter des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft an der Ruhr-Universität in Bochum war, bringt es auf den Punkt: „Die Erlöse einem Kunden gegenüber werden maximiert, wenn in Preisverhandlungen der mutmaßlich notwendige Gesamtpreisnachlass möglichst klein gehalten wird. Dies kann die Bank erreichen, wenn sie statt eines Einheitspreises für eine Leistung Teilpreise mit unterschiedlichen Preisbezugsbasen berechnet“.
Als Preisbezugsbasen für Bankleistungen fungieren:
- Bestandsgrößen: bereitgestellte Kreditlinie fungiert als Bezugsbasis für die Berechnung der Bereitstellungsprovision
- Wertströme: größere Umsatzseite fungiert als Bezugsgröße für die Umsatzprovision bei Kontokorrentkonten
- Mengenströme: Anzahl der Buchungsposten fungiert als Bezugsbasis für die Kontoführungsgebühr
Wir können diese Aussagen nur untermauern: Durch Teilpreise auf unterschiedlichen Preisbezugsbasen, ergibt sich eine Vielzahl von Preisgestaltungsmöglichkeiten, was die Markttransparenz für Kunden stark einschränkt und einen genauen Preisvergleich unmöglich macht. Neue Bewegungen wie TWIST werden an der Preisgestaltung und Berechnungspraktiken der Banken nichts verändern.
Durch fehlende Transparenz, versteckte Teilbepreisung, mehrfach verrechnete Spesen und nicht selten vorkommend, falsche Abrechnungen, verlieren viele Banken die Glaubwürdigkeit einer fairen Bepreisung. Verständlich, dass von Unternehmensseite die Forderung nach einer transparenten und vor allem nachvollziehbaren Bepreisung immer lauter wird.